Kickers Fan- Club Scharnhausen
  Satzung
 
Satzung
Kickers Fan- Club Scharnhausen
 
§ 1 Name, Sitz, Vereinsjahr
(1)    Der Verein führt den Namen Kickers Fan- Club Scharnhausen
(2)    Der Verein hat seinen Sitz in Ostfildern
(3)    Der Verein wurde am 28.11.2011 gegründet
Genehmigungen zur Verwendung des Vereinssymbols wurden eingeholt bei den Stuttgarter Kickers
(4)    Das Vereinsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember.
(5)    Die Organe des Vereins sind:
a)      Mitgliederversammlung
b)      Vorstandschaft
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
(1)    Anliegen jeglicher Art der Mitglieder werden vom Vorstand entgegengenommen, erörtert und gegebenenfalls im Rahmen der Vorstandssitzung bzw. Mitgliederversammlung vorgebracht.
(2)    Der Kickers Fan- Club Scharnhausen organisiert Fahrten zu den Spielen der Stuttgarter Kickers, veranstaltet Sommerfeste oder Weihnachtsfeiern.
(3)    Wir wollen junge Leute ansprechen und für die Stuttgarter Kickers beigeistern. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
(4)    Die Vereinsämter sind Ehrenämter.
§ 3 Mitglieder
Der Fanclub besteht aus
a)      Aktiven Mitgliedern ( sollten volljährig sein)
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
1)      Die Mitgliedschaft kann nur durch Stellung eines schriftlichen Aufnahmeantrages beantragt werden.
2)      Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung ist die Entscheidung dem Antragsteller schriftlich oder mündlich zur Kenntnis zu bringen. Die Mitgliedschaft wird mit der Zahlung des fälligen Jahresbeitrages wirksam.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1)      Die Rechte und Pflichten der Mitglieder bestimmen sich nach dieser Satzung. Alle Mitglieder haben im Rahmen der Satzung das Recht, am Vereinsleben teilzunehmen und die Angebote des Vereins zu nutzen.
2)      Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestrebungen und Interessen des Kickers Fan- Club Scharnhausen nach Kräften zu unterstützen sowie die Beschlüsse und Anordnungen der Vorstandschaft des Vereins umzusetzen. Die Mitglieder sind insbesondere berechtigt, an Aktionen, Aktivitäten und Veranstaltungen des Vereins Teilzunehmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, das Ansehen des Vereins zu wahren, sowie die Satzung einzuhalten und die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge und Umlagen zu zahlen.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
1)      Der Mitgliedsbeitrag ist momentan 20 Euro sowie eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 Euro
2)      Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Januar zu entrichten
3)      Mitglieder, die ihre Beiträge bei Fälligkeit nicht gezahlt haben sind von der Ausübung sämtlicher Mitgliedsrechte für die Dauer des Verzugs ausgeschlossen.
§ 7 Ende der Mitgliedschaft
1)      Die Mitgliedschaft endet
a)      Durch freiwilligen Austritt
b)      Durch Ausschluss aus dem Verein
c)       Durch Auflösung des Vereins
2)      Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche oder mündliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes.
3)      Ein Mitglied kann durch den Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn er trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist. Der Ausschluss ist dem Mitglied mitzuteilen.
4)      Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch den Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Das gilt auch bei grob unsportlichen Verhalten sowie unehrenhaften Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich persönlich vor der Vorstandsschaft mündlich oder schriftlich zu rechtfertigen.
§8 Vorstandschaft
1)      Die Vorstandschaft des Vereins besteht aus bis zu 3 Personen
a)      Dem 1. Vorstand
b)      Dem 2. Vorstand
c)       Dem Kassier
2)      Die Vorstandsmitglieder werden durch Abstimmung in der Mitgliederversammlung, durch Mehrheitsbeschluss bestellt. Die Amtsperioden für jedes Vorstandsmitglied ist identisch und beträgt 2 Jahr. Die Amtsperiode endet mit der Mitgliederversammlung mit Neuwahlen. Eine Wiederwahl ist möglich.
3)      Ausgaben die mehr als 50% des momentanen Vereinsvermögens betragen, müssen mit den Mitglieder abgesprochen werden.
 
 
$ 9 Zuständigkeit der Vorstansmitglieder
1)      Die Vorstandsmitglieder sind für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. Sie haben vor allem folgende Aufgaben:
a)      Einberufen und Führen Vorstands- und Mitgliederversammlungen und auf Austellung der Tagesordnungen,
b)      Organisieren von Aktivitäten
2)      Der Vorstand ist verpflichtet, in allen wichtigen Angelegenheiten die Meinung der Mitglieder einzuholen.
§ 10 Haftung
1)      Es haftet jedes Mitglied als Privatperson
§ 11 Mitgliederversammlung / Weihnachtsfeier
1)      Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich für folgende Angelegenheiten zuständig:
a)      Entgegennahme des Tätigkeitsbereich der Vorstandschaft
b)      Entlastung der Vorstandsschaft
c)       Wahl der Mitglieder der Vorstandschaft; Wahl des Kassiers
§ 12 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
1)      Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorstandschaft geleitet
2)      Die Art der Abstimmung bestimmen die stimmberechtigen Mitglieder. Die Abstimmung kann per Handzeichen erfolgen, außer es wird durch mehrere stimmberechtigen Mitglieder eine schriftliche Abstimmung gewünscht
3)      Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Die Vorstandschaft kann Gäste zulassen. Über die Zulassung wird im Vorfeld zur Mitgliederversammlung innerhalb der Vorstandschaft abgestimmt.
4)      Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Teilnahmeberechtigt an der Versammlung sind alle Mitglieder des Kickers Fan-Club Scharnhausen.
§ 13 Auflösung des Fan- Club
1)      Die Auflösung des Clubs kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden
Im Falle der Auflösung des Vereins wird das Vermögen einer oder mehreren gemeinnützigen Einrichtung zugeführt
 
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